1. Allgemeines
Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge (in schriftlicher sowie elektronischer Form) mit der Agentur denote design, Oswaldibergstrasse 16, 9500 Villach, Österreich (nachfolgend "Agentur" genannt). Nebenabreden sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich per Briefpost oder eMail bestätigt wurden.
2. Angebot
Beratungsgespräche im Vorfeld, in denen Anforderungen und Wünsche der Kunden besprochen werden, sind kostenfrei und unverbindlich. Die Angebote der Agentur verstehen sich bis zur schriftlichen Annahme durch den Kunden freibleibend und unverbindlich. Alle Preise verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Das Angebot umfasst eine grafische Gestaltung inkl. zwei Korrektur-/ Modifizierungsphasen. Weitere Korrekturen/Änderungen werden mit 48,50 € Netto pro angefangene halbe Stunde berechnet.
3. Auftragserteilung
Die Auftragserteilung erfolgt schriftlich oder per eMail und wird schriftlich von der Agentur bestätigt.Wenn der Auftraggeber vor Fertigstellung der in Auftrag gegebener Leistung zurück tritt oder diese nach 2 Korrekturvorschlägen der Agentur nicht abnimmt, so wird die von der Agentur erbrachte Leistung anteilig berechnet. Hierfür werden 48,50 € netto pro angefangene halbe Stunde berechnet. Die Eigentums-, und Nutzungsrechte der erbrachten Leistung bleiben bei der Agentur.
4. Zahlungsmodalitäten
Per Rechnungsstellung: direkt nach Rechnungserhalt ohne Abzug von Skonto. Die Agentur behält sich vor Teilleistungen vor Fertigstellung des Gesamtauftrages in Rechnung zu stellen.
5. Eigentumsvorbehalt
Konzepte, Produkte und alle damit verbundenen Rechte und Pflichten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung Eigentum der Agentur. Ein Recht auf Herausgabe der Original-Dateien für Grafiken und Druckvorlagen besteht nicht bzw. bedarf einer schriftlichen Vereinbarung.
6. Gewährleistungs-, Haftungs- und Nutzungsrechte
Das Urheberrecht für veröffentlichte, von der Agentur erstellte Objekte (Entwürfe, Internetseiten, Druckvorlagen, Grafiken, Skripte, Programme, Apps etc.) bleibt allein bei der Agentur. Die Agentur räumt dem Kunden das ausschließliche, zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht ein, die laut Vertrag vereinbarte Leistung der Agentur (Website, Konzept, Grafik, etc.) zu nutzen. Die Einräumung der Nutzungsrechte wird erst wirksam wenn der Auftraggeber die vereinbarte und laut Vertrag geschuldete Vergütung vollständig an die Agentur entrichtet hat. Eine Übertragung des Nutzungsrechtes an Dritte ist ausgeschlossen.
7. Lieferzeit
Liefertermine bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Für die Dauer der Prüfung von Anforderungen, Entwürfen und Vorschläge durch den Auftraggeber ist die Lieferzeit jeweils unterbrochen. Die Unterbrechung wird vom Tage der Benachrichtigung des Auftraggebers bis zum Tage des Eintreffens seiner Stellungnahme gerechnet. Verlangt der Auftraggeber nach Auftragserteilung Änderungen des Auftrags, welche die Anfertigungsdauer beeinflussen, so verlängert sich die Lieferzeit entsprechend und wird schriftlich fixiert. Lieferungsverzug entsteht erst nach Stellung einer angemessenen Nachfrist von mindestens zwei Wochen.
8. Korrekturen
Eine Gestaltung umfasst generell den Grundentwurf laut Angebot, ggf. inklusive zwei Korrektur-/ Modifizierungsphasen. Weitere Änderungen und Korrekturen werden nach reiner Arbeitszeit mit 48,50 € Netto pro angefangene halbe Stunde in Rechnung gestellt.
9a. Abnahme
Der Auftraggeber ist zur Abnahme der Leistung verpflichtet, sofern die Leistung den vertraglichen Anforderungen entspricht. Die Abnahme hat innerhalb einer normalen Frist (in der Regel von maximal einer Arbeitswoche, d.h. fünf Arbeitstagen) zu erfolgen und darf nicht aus gestalterisch künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Logos, Corporate Design und Werbemittel können Elemente aus Bilddatenbanken enthalten. Falls eine Abnahme nach maximal sieben Arbeitstagen nach Entwurfsübermittlung nicht durch den Auftraggeber erfolgt ist, gilt der Entwurf als abgenommen. Ist eine Website online gestellt, gilt diese automatisch als abgenommen und kann somit in Rechnung gestellt werden. Während der Fertigstellungsphase ist die Agentur berechtigt, dem Kunden einzelne Bestandteile der Leistung zur Teilabnahme vorzulegen (z.B. Entwurf) und in Rechnung zu stellen. Der Kunde ist zur Teilabnahme verpflichtet, sofern die betreffenden Bestandteile der Leistung den vertraglichen Anforderungen entsprechen.
9b. Nichtabnahme
Eine Nichtabnahme (z.B. eines Entwurfes) in Verbindung mit einem Auftragsrücktritt, entbindet den Auftraggeber nicht von seiner verbindlich erteilten Bestellung, d.h. die Agentur behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene/geleistete Arbeiten und das Recht auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung.
10 Gewährleistung, Mängel
Die Agentur verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihr überlassene Vorlagen, Unterlagen, Muster etc. sorgfältig zu behandeln. Sie verpflichtet sich bei mangelhafter Leistung zur kostenlosen Nachbesserung nach eigener Wahl. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung (z.B. bei Unmöglichkeit) kann der Auftraggeber, außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, keinen Schadensersatzanspruch geltend machen, sondern lediglich Herabsetzung des Kaufpreises oder im Fall der Unmöglichkeit Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Es wird darauf hingewiesen, dass auf der Website/in Apps eingesetzte Fremdprogramme/Skripte unentdeckte Sicherheitsrisiken beinhalten können. Die Agentur haftet nicht für Mängel und von fremden Programmen/Skripten hervorgerufene Schäden.
11. Inklusivleistungen
Inklusivleistungen sind freiwillige, kostenfreie Serviceangebote der Agentur. Diese sind an das Gesamtangebot gebunden und können nicht separat davon vom Kunden kostenfrei in Anspruch genommen werden. Eine Preisminderung wegen nicht in Anspruch genommener Inklusivleistungen ist ausgeschlossen, ebenso wenn diese (z.B. aus technischen oder anderen Gründen) nicht umsetzbar sind.
12. Bedienung der Website/App durch den Kunden
Der Kunde hat die Möglichkeit die fertig erstellte Homepage mit WordPress, einem Baukastensystem und/oder Content Management System (CMS) selbst zu bearbeiten und zu befüllen. Der Kunde erhält von der Agentur eine Anleitung, die die ersten Schritte mit dem CMS aufzeigt. Die Anleitung beinhaltet ggf. Internetlinks zu ausführlichen Anleitungen des verwendeten CMS-Systems. Für die Bedienung dieser Systeme und der hierfür notwendigen Computerkenntnisse ist der der Kunde selbst verantwortlich. Die Agentur stellt dem Kunden jedoch die Möglichkeit zur Verfügung, eine telefonische Schulung bzw. Support in Anspruch zu nehmen. Diese Dienstleistung ist kostenpflichtig für den Kunden und wird von der Agentur pro angefangener halben Stunde mit 48,50 € Netto in Rechnung gestellt, wenn kein Pauschalbetrag vereinbart wurde.
13. Fertige Layouts/Vorlagen/Templates
Die Agentur stellt u.a. fertige Website-Vorlagen/Layouts/Templates zur Verfügung. Das Urheberrecht für diese Vorlagen bleibt bei der Agentur. Eine Übertragung des Urheberrechts auf den Lizenznehmer oder auf Dritte ist ausgeschlossen. Beim Kauf eines Layouts/Vorlage/Template erhält der Lizenznehmer eine Lizenznummer mit dem einfachen, nicht exklusiven Nutzungsrecht. Das erworbene Template mit dazugehöriger Lizenznummer ist für eine (1) Internetpräsenz für die eigenen Zwecke des Kunden gültig. Eine Weitergabe (kostenfrei oder kostenpflichtig), Verkauf und Unterlizensierung der Layouts/Vorlage/Template und der damit verbundenen Lizenznummer an Dritte ist ausgeschlossen. Ebenso ausgeschlossen ist das Anbieten eines oder mehrerer Layouts/Vorlagen/Templates im Rahmen von Sammlungen o.ä. Die Nutzungslizenz beinhaltet das uneingeschränkte Recht, Veränderungen am Template vorzunehmen. Der Ausschluss der Urheberrechtsübertragung bleibt hiervon unberührt. Die Nutzungslizenz auf eine (1) Internetpräsenz bleibt auch nach eigenem Abändern/Anpassen des Layouts/Vorlage/Template bestehen. Die Verwendung aller im Layout/Vorlage/Template enthaltenen Design-Elemente, Grafiken, Fotos, Schriften, Buttons, Navigationsleisten, Hintergründe u.a. sind auf die Nutzung des lizenzierten Templates beschränkt. Eine Nutzung der Grafiken für andere Zwecke oder für andere Projekte ist ausgeschlossen. Dies gilt auch, wenn der Kunde selbst Änderungen/Anpassungen am Template vorgenommen hat.
14. Pflichten des Auftraggebers, Haftung & Ansprüche
Der Auftraggeber ist verpflichtet, das eigens an die Agentur für die grafische Gestaltung zur Verfügung gestellte Material auf eventuell bestehende Urheber- und Copyrightrechte zu überprüfen und eventuell notwendige Erlaubnisse zur Verwendung hierfür einzuholen. Etwaige Ansprüche wegen Urheberrechts- und Copyright-Verletzungen gehen zu Lasten des Auftraggebers. Davon ausgenommen sind Bilder und Skripte, die die Agentur beschafft hat. Für den Inhalt verlinkter Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich. Der Auftraggeber ist für die Inhalte seiner Website selbst verantwortlich und haftet in vollem Umfange gegenüber Dritten für Rechtsverletzungen auf seiner Webseite. Ein Anspruch/Garantie auf eine bestimmte Platzierung in Suchmaschinen besteht nicht.
15. Eigenwerbung
Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass die Agentur die für den Auftraggeber erstellten Grafiken, Dateien, Webseiten etc. bei Bedarf als Referenz in ihrer eigenen Homepage und in sonstigen Werbemitteln als Nachweis ihrer Arbeiten verwenden darf. Eine Veröffentlichung der URL der durch die Agentur bearbeiteten Webseite wird gestattet.
16. Datensicherheit
Der Auftraggeber spricht die Agentur von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei. Soweit Daten an die Agentur (gleich in welcher Form) übermittelt werden, stellt der Auftraggeber Sicherheitskopien her.
17. Wirksamkeit
Sollte eine oder mehrere Vereinbarungen rechtsunwirksam sein oder werden, bleiben alle anderen Vereinbarungen davon unberührt. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem Zweck der unwirksamen Formulierung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für evtl. Lücken dieses Vertrages oder dieser AGB.
18. Kündigung
Der Vertrag kann nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Die Agentur ist zur Kündigung insbesondere dann berechtigt, wenn der Auftraggeber seine Verpflichtungen (z.B. Mitwirkungspflicht) nachhaltig verletzt oder der Auftraggeber die Vergütung nicht erbringt sowie bei Nichtlieferung des für den Auftrag relevante Ausgangsmaterials (Texte, besprochene Gestaltungswünsche, Freigabe etc.)
19. Schlussbestimmung
a. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen dem Auftraggeber und der Agentur ist der Sitz der Agentur (Villach, Österreich).
b. Anwendbar ist nur das Recht der Bundesrepublik Österreich.